Beta-Hinweis: Wer als Vermieter Mieter-Daten in RENDIO verwaltet, ist aus DSGVO-Sicht Verantwortlicher; RENDIO ist Auftragsverarbeiter. Dieser AVV ist die Vorlage für den Vertragsschluss — vor dem ersten kostenpflichtigen Release wird er gegengezeichnet bereitgestellt.

Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

RENDIO – Immobilien-Management-Plattform

Nach Artikel 28 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Gültig ab: [Datum einfügen]


§ 1 Definitionen und Vertragsparteien

1.1 Parteien

Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung wird geschlossen zwischen:

Auftraggeber (Verantwortlicher):

  • Name: [Kundenname / Firmenname des Vermieters/Hausverwaltung]
  • Adresse: [Adresse des Kunden]
  • E-Mail: [E-Mail des Kunden]
  • (nachfolgend „Auftraggeber")

Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter):

  • Name: [Firmenname]
  • Adresse: [Adresse]
  • E-Mail: [E-Mail]
  • Telefon: [Telefonnummer]
  • Datenschutzbeauftragter: [DSB-E-Mail]
  • (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „RENDIO")

1.2 Definitionen

Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Verarbeitung: Alle Operationen, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden (Erfassung, Speicherung, Abfrage, Änderung, Löschung, Übermittlung, etc.).

Auftraggeber: Die Person oder Organisation, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.

Auftragnehmer: Der Auftragsverarbeiter, der Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet.

Betroffene Person: Die Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.


§ 2 Gegenstand und Umfang der Auftragsverarbeitung

2.1 Auftrag des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers und im Umfang dieser Vereinbarung. Der Auftragnehmer darf Daten nicht für eigene Zwecke nutzen.

2.2 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt folgende Dienstleistungen (SaaS):

  • Speicherung und Verwaltung von Immobiliendaten
  • Bereitstellung der RENDIO-Plattform (Software-as-a-Service)
  • Sicherung und Backup von Kundendaten
  • Technischer Support und Wartung
  • Bereitstellung von Reports und Auswertungen

2.3 Dauer der Verarbeitung

Beginn: Vertragsabschluss (Registrierung bei RENDIO) oder schriftliche Bestätigung

Ende: Ende des Servicevertrags oder Kündigung (mit Löschfrist, siehe § 8)

Verlängerung: Automatische Verlängerung, sofern der Auftrag nicht gekündigt wird

2.4 Art der Datenverarbeitung

  • Speicherung: Auf verschlüsselten Servern in der EU
  • Verarbeitung: Automatisierte Verarbeitung für Funktionalität
  • Abfrage: Manuell durch Nutzer oder automatisiert durch Plattform-Features
  • Übermittlung: Gemäß Weisungen des Auftraggebers
  • Änderung: Nur durch Nutzer oder auf schriftliche Weisung
  • Löschung: Auf Anfrage oder nach Speicherfrist

§ 3 Arten der verarbeiteten personenbezogenen Daten

3.1 Kategorien von Daten

Der Auftragnehmer verarbeitet folgende Arten personenbezogener Daten:

A. Vermieterdaten:

  • Name, E-Mail, Telefonnummer, Adresse
  • Bankverbindung (für Zahlungsabwicklung)
  • Identifikationsangaben (für KYC-Überprüfung)
  • Immobiliendaten (Adressen, Objektdetails, Bewertungen)
  • Verträge und Vereinbarungen
  • Finanzielle Daten (Mieteinnahmen, Nebenkosten)

B. Mieterdaten:

  • Name, E-Mail, Telefonnummer, Wohnort
  • Mietvertrag-Details (Mietbeginn, Mietdauer, Miethöhe)
  • SCHUFA-Abfrage (Score, Klasse, Adresshistorie)
  • Einkommensangaben (für Bonitätsprüfung)
  • Zahlungshistorie (Zahlungsverzüge, -ausfälle)
  • Schadensberichte (Fotos, Beschreibungen)
  • Kommunikation (Chat, Nachrichten)

C. Drittangaben (Bewerber, Dienstleister):

  • Name, Kontaktdaten, Qualifikationen
  • Referenzen und Bewertungen
  • Kommunikationsdaten

D. Metadaten:

  • IP-Adressen, User-Agent-Informationen
  • Login-Zeiten und -Orte
  • Aktivitätsprotokolle
  • Fehler und Warningslogs

3.2 Spezielle Datenkategorien

Falls der Auftraggeber SCHUFA-Daten verarbeitet:

  • Diese gehören zu den Kategorie "Betroffene Unternehmungen" nach Art. 9 DSGVO
  • Erfordert besondere Sicherheit und Geheimhaltung
  • Darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person verarbeitet werden

3.3 Einsichtnahme in Daten durch Auftragnehmer

Der Auftragnehmer arbeitet mit folgenden Daten eigenständig:

  • Technische Logs (IP-Adressen, Zugriffsprotokolle, Fehler)
  • System-Monitoring (CPU, Speicher, Datenbankgröße)
  • Aggregierte, anonymisierte Statistiken

Der Auftragnehmer wird keine personenbezogenen Daten einsehen, sofern nicht technisch notwendig (z.B. zur Fehleranalyse).


§ 4 Kategorien betroffener Personen

Der Auftragnehmer verarbeitet Daten von folgenden Kategorien betroffener Personen:

| Kategorie | Anzahl (geschätzt) | Datentypen |

|-----------|-------------------|-----------|

| Vermieter / Immobilieneigentümer | Variabel | Bestandsdaten, Finanzielle Daten |

| Mieter und Wohnberechtigte | Variabel | Personenbezogene Daten, SCHUFA, Zahlungen |

| Mietbewerber | Variabel | Kontaktdaten, Bonitätsprüfung |

| Handwerker, Hausverwaltungen, Dienstleister | Variabel | Kontaktdaten, Kommunikation |

| Familienmitglieder und Bewohner | Variabel | Namen, Kontaktdaten (vom Vermieter eingetragen) |


§ 5 Pflichten des Auftragsnehmers

5.1 Grundprinzipien

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Daten zu verarbeiten:

  • Lawful (Rechtmäßig): Nur auf Basis von Eingaben des Auftraggebers
  • Fair (Fairness): Ohne Täuschung oder Manipulation
  • Transparent: Mit Wissen und Kontrolle des Auftraggebers

5.2 Verarbeitungsweisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet Daten nur auf schriftliche Weisung des Auftraggebers:

  • Automatische Verarbeitung: Zur Erfüllung der Serviceleistung (bedarf keine einzelnen Weisungen)
  • Manuelle Weisungen: Wenn der Auftraggeber zusätzliche Verarbeitungen anfordert
  • Ablehnung: Der Auftragnehmer darf Weisungen ablehnen, die gegen Gesetze verstoßen

5.3 Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu wahren:

  • Mitarbeiter: Alle Mitarbeiter unterzeichnen Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Dritte: Daten werden nicht an Unbefugte weitergegeben
  • Dauerhafte Geheimhaltung: Auch nach Beendigung der Zusammenarbeit
  • Ausnahmen: Nur bei Verpflichtung durch Gericht oder Behörde

5.4 Sicherheit der Verarbeitung

Der Auftragnehmer trifft technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten (siehe § 6).

5.5 Weitergabe an Dritte (Subprozessoren)

Der Auftragnehmer darf Subprozessoren nur einsetzen mit:

  • Vorherige Zustimmung: Des Auftraggeber (kann verweigert werden)
  • Schriftliche AVV: Zwischen Auftragnehmer und Subprozessor
  • Gleichwertige Sicherheit: Subprozessoren müssen gleiches Datenschutz-Niveau bieten
  • Liste: Der Auftragnehmer pflegt eine aktuelle Liste der Subprozessoren

Aktuelle Subprozessoren:

  • [Hosting-Anbieter z.B. base44 AG, Hetzner]
  • [E-Mail-Service z.B. SendGrid, Mailgun]
  • [Zahlungsabwickler z.B. Stripe, Adyen]
  • [Backup-Provider z.B. Acronis, Veeam]
  • [Analytics z.B. Google Analytics (optional)]

5.6 Änderungen der Subprozessoren

Falls der Auftragnehmer neue Subprozessoren einsetzt:

  • Ankündigung: Mindestens 30 Tage vorher per E-Mail
  • Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber kann widersprechen
  • Alternativen: Falls Widersprechen, kann der Auftraggeber die Zusammenarbeit kündigen
  • Implementierung: Neue Subprozessoren sind ab der Ankündigungsfrist einsatzbereit

§ 6 Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)

6.1 Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen

Der Auftragnehmer setzt folgende Maßnahmen um:

6.1.1 Infrastruktur-Sicherheit

  • Hosting: Europäische Rechenzentren (Deutschland, Niederlande) mit ISO 27001 oder gleichwertig
  • Redundanz: Automatische Failover zu sekundärem Rechenzentrum
  • Firewalling: DDoS-Schutz und Web Application Firewall
  • Intrusion Detection: Überwachung auf unautorisierten Zugriff

6.1.2 Verschlüsselung

  • In Transit (TLS): Verschlüsselung aller Verbindungen (TLS 1.2+)
  • At Rest: AES-256 Verschlüsselung für Datenbanken und Dateispeicher
  • Key Management: Schlüssel werden separat von Daten gespeichert
  • Zertifikate: Regelmäßige Erneuerung und Validierung (HPKP, CAA)

6.1.3 Zugriffskontrolle

  • Authentifizierung: Username + Passwort (Bcrypt-Hashing)
  • Mehrstufige Authentifizierung (MFA): Optional für Nutzer aktivierbar
  • Authorization: Rollen-basierte Zugriffskontrolle (RBAC)
  • Admin: Vollständiger Zugriff auf alle Daten
  • Vermieter: Zugriff auf eigene Objekte
  • Mieter: Zugriff nur auf eigene Informationen
  • Support: Eingeschränkter Zugriff mit Audit-Log
  • API-Keys: Token-basiert, mit Expiration
  • Least Privilege: Mitarbeiter haben nur Zugriff auf nötige Daten

6.1.4 Datenbanken und Speicher

  • Datenbankenverschlüsselung: Sensible Spalten sind verschlüsselt (Field-Level)
  • Backup-Verschlüsselung: Alle Backups sind verschlüsselt
  • Segregation: Test-Daten sind getrennt von Produktivdaten
  • Purging: Gelöschte Daten werden sicher überschrieben (DOD 5220.22-M oder besser)

6.1.5 Logging und Monitoring

  • Audit-Logs: Alle administrativen Zugriffe werden protokolliert
  • Benutzer (wer)
  • Aktion (was)
  • Zeitstempel (wann)
  • IP-Adresse (woher)
  • Ergebnis (erfolgreich/fehlgeschlagen)
  • Aufbewahrung: Mindestens 90 Tage
  • Monitoring: 24/7 Überwachung auf verdächtige Aktivitäten
  • Alerting: Automatische Benachrichtigungen bei Anomalien

6.1.6 Mitarbeiterverwaltung

  • Background Checks: Überprüfung potentieller Mitarbeiter vor Einstellung
  • Schulung: Datenschutz-Training für alle Mitarbeiter mit Datenzugriff
  • NDA/Geheimhaltungsverträge: Alle Mitarbeiter unterzeichnen Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Nur-Zugriff: Mitarbeiter erhalten Zugriff nur auf notwendige Daten
  • Beendigung: Sofortige Deaktivierung aller Zugriffe bei Kündigung

6.1.7 Netzwerk-Sicherheit

  • VPN/SSH: Sichere Verbindungen für administrative Zugriffe
  • IP-Whitelisting: Nur autorisierte IPs können auf Admin-Panels zugreifen
  • WAF (Web Application Firewall): Schutz vor OWASP Top 10
  • Rate Limiting: Schutz vor Brute-Force-Angriffen
  • Intrusion Prevention System (IPS): Automatische Blockierung verdächtiger Aktivitäten

6.1.8 Patch Management

  • Vulnerability Scanning: Wöchentliche Scans auf bekannte Schwachstellen
  • Patch Deployment: Automatische Sicherheits-Updates
  • Kernel Patches: Monatliche Aktualisierungen des Betriebssystems
  • Third-Party Libraries: Regelmäßige Updates von Dependencies

6.1.9 Sichere Entwicklung

  • Code Review: Vier-Augen-Prinzip für alle Code-Changes
  • Static Code Analysis: Automatische Überprüfung auf Sicherheitslöcher
  • Dependency Scanning: Überprüfung auf vulnerable Libraries
  • Penetration Testing: Mindestens jährlich durch externe Experten

6.1.10 Backup und Disaster Recovery

  • Backup-Häufigkeit: Täglich (inkrementell), wöchentlich (vollständig)
  • Backup-Speicherorte: Geografisch verteilt (mindestens 2 Standorte)
  • Backup-Verschlüsselung: Alle Backups sind verschlüsselt
  • Restore-Tests: Monatliche Tests der Wiederherstellung
  • Recovery Time Objective (RTO): 4 Stunden
  • Recovery Point Objective (RPO): 24 Stunden
  • Aufbewahrung: 90 Tage (ältere Backups werden gelöscht)

6.1.11 Physische Sicherheit

  • Rechenzentrum: Zutritt nur mit Authentifizierung
  • Videoüberwachung: 24/7 Überwachung
  • Umweltschutz: Brandschutz, Temperaturkontrolle, Stromversorgung
  • Abfallvernichtung: Sichere Entsorgung von Hardware mit Daten

6.1.12 Pseudonymisierung und Anonymisierung

  • Pseudonymisierung: Test-Daten verwenden Aliasnamen statt echter Namen
  • Anonymisierung: Aggregate Statistiken entfernen Identifikatoren
  • Hash-Funktionen: Nicht-umkehrbare Hashes für bestimmte Felder
  • Daten-Masking: In Test- und Development-Umgebungen werden Sensitive Daten maskiert

6.2 Angemessenheit der Maßnahmen

Die Sicherheitsmaßnahmen werden regelmäßig überprüft und angepasst:

  • Jährliche Audits: Durch unabhängige externe Prüfer
  • Penetration Tests: Mindestens jährlich
  • Vulnerability Assessments: Halbjährlich
  • Policy Updates: Bei Bedarf oder mindestens jährlich

6.3 Dokumentation der Maßnahmen

Der Auftragnehmer erstellt und pflegt eine aktuelle Dokumentation aller TOMs:

  • ISMS-Dokumentation: Informationssicherheit-Managementsystem
  • Security Policy: Interne Richtlinien
  • Incident Response Plan: Notfallmaßnahmen
  • Business Continuity Plan: Kontinuitätsplanung

Diese Dokumentation wird dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt (mit NDA).


§ 7 Unterstützung bei Betroffenenrechten

7.1 Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von Auskunftsanfragen:

  • Export: Auf Anfrage exportiert der Auftragnehmer Daten einer betroffenen Person
  • Format: CSV, JSON, oder XML
  • Frist: Innerhalb von 7 Arbeitstagen
  • Kosten: Kostenlos

Portal-Integration: Der Auftragnehmer stellt Tools bereit, die Nutzer ermöglichen, ihre Daten selbst zu exportieren.

7.2 Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Der Auftragnehmer ermöglicht Datenberichtigung:

  • Nutzer-Interface: Benutzer können Fehler selbst korrigieren
  • Anfrage: Bei Bedarf können über Support Berichtigungen angefordert werden
  • Frist: Innerhalb von 7 Arbeitstagen
  • Bestätigung: Der Auftragnehmer bestätigt Berichtigungen schriftlich

7.3 Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) – "Recht auf Vergessenwerden"

Der Auftragnehmer unterstützt das Löschrecht:

  • Anfrage: Schriftliche Anfrage erforderlich (E-Mail oder Support)
  • Prüfung: Der Auftragnehmer prüft auf rechtliche Aufbewahrungspflichten
  • Falls keine Aufbewahrungspflicht: Löschung innerhalb von 7 Arbeitstagen
  • Falls Aufbewahrungspflicht: Ablehnung mit Begründung
  • Subprozessoren: Löschung wird an Subprozessoren weitergegeben
  • Backups: Alte Daten werden aus Backups gelöscht (ab nächstem Backup-Zyklus)
  • Bestätigung: Schriftliche Bestätigung der Löschung

7.4 Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO)

Der Auftragnehmer markiert Daten als "eingeschränkt":

  • Flag: Daten werden mit Flag "restricted" markiert
  • Verarbeitung: Eingeschränkte Daten werden nicht mehr verarbeitet
  • Speicherung: Daten bleiben gespeichert, können aber nicht genutzt werden
  • Zeitrahmen: Einschränkung bleibt bis Konflikt gelöst ist

7.5 Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Der Auftragnehmer stellt Daten in portablem Format bereit:

  • Format: Strukturierte, gängige, maschinenlesbare Formate (CSV, JSON, XML)
  • Timeliness: Innerhalb von 30 Tagen (verlängerbar auf 60 Tage)
  • Umfang: Alle Daten, die der Nutzer eingegeben hat
  • Direkter Transfer: Auf Anfrage kann der Auftragnehmer Daten direkt an einen anderen Anbieter transferieren
  • Kosten: Kostenlos

7.6 Widerspruch gegen Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)

Für berechtigte Widerspruchsgründe:

  • Marketing: Der Auftragnehmer stoppt Marketing-Kommunikation sofort
  • Profiling: Der Auftragnehmer kann Profiling/Scoring einstellen
  • Wissenschaftliche Nutzung: Der Auftragnehmer stoppt anonymisierte Datennutzung
  • Bestätigung: Schriftliche Bestätigung des Widerspruchs

7.7 Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA)

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei DPIA-Anforderungen:

  • Informationen: Bereitstellung von Sicherheits- und Datenschutz-Dokumentation
  • Bewertung: Unterstützung bei Risikobewertung
  • Massnahmen: Empfehlung zusätzlicher Datenschutzmassnahmen
  • Abfrage: Beantwortung detaillierter Sicherheitsfragen

§ 8 Löschung und Rückgabe von Daten

8.1 Nach Beendigung des Vertrags

Nach Kündigung oder Ende der Zusammenarbeit:

Zeitlinie:

1. Sofort: Kundenzugriff wird deaktiviert

2. Tag 1–30: Kunde kann Daten herunterladen und exportieren

3. Tag 31: Alle Daten werden gelöscht (außer rechtlich erforderliche Aufbewahrung)

8.2 Optionen

Der Auftraggeber kann wählen:

  • Option 1 – Löschung: Alle Daten sofort permanent löschen
  • Option 2 – Export: Daten exportieren (als CSV/JSON), dann löschen
  • Option 3 – Aufbewahrung: Daten auf Anfrage bis zu 6 Monate aufbewahren (kostenpflichtig, 100 EUR/Monat)

8.3 Sichere Löschung

Gelöschte Daten werden vernichtet durch:

  • Überschreiben: Mehrfaches Überschreiben mit Zufallsdaten (NIST SP 800-88)
  • Physische Vernichtung: Alte Festplatten werden physisch zerstört
  • Zertifikat: Auftraggeber erhält Lösch-Zertifikat auf Anfrage

8.4 Rechtlich erforderliche Aufbewahrung

Folgende Daten werden über die Kündigungsfrist hinaus aufbewahrt:

  • Rechnungen: 10 Jahre (Handelsgesetzbuch § 257)
  • Zahlungsbelege: 10 Jahre
  • Verträge: 7 Jahre (BGB § 195)
  • Kommunikation: 3 Jahre (für Litigation-Support)
  • Logs: 1 Jahr (für Sicherheitsaudits)

Diese Daten werden in verschlüsselter Form separat gelagert.


§ 9 Nachweispflichten und Kontrollrechte

9.1 Nachweispflichten des Auftragsnehmers

Der Auftragnehmer dokumentiert und belegt:

  • Weisungen: Alle erhaltenen Weisungen werden protokolliert
  • Konformität: Compliance mit dieser AVV
  • Subprozessoren: Liste aktueller Subprozessoren
  • TOMs: Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen
  • Schulungen: Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter
  • Audit-Logs: Zugriffs- und Aktivitätsprotokolle

9.2 Kontrollrechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht:

9.2.1 Inspektionsrecht

  • Ankündigung: 7 Tage vorher (außer Notfall)
  • Umfang: Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen, Dokumentation, Prozessen
  • Ort: Vor Ort beim Auftragnehmer oder remote
  • Kosten: Der Auftraggeber trägt seine eigenen Kosten; bei häufigen Audits (>2/Jahr) kann der Auftragnehmer Gebühren erheben (1.000 EUR/Tag)
  • Vertraulichkeit: Inspekteur muss NDA unterzeichnen

9.2.2 Audit und Zertifikation

  • SOC 2 Type II: Der Auftragnehmer veranlasst jährliche SOC 2 Type II Audits durch unabhängige Prüfer
  • Bericht: Auditergebnis wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt
  • ISO 27001: Angestrebte Zertifizierung bis [Jahr]

9.2.3 Sicherheits-Fragebogen

  • Q&A: Der Auftraggeber kann Datenschutz-Fragen einreichen
  • Antwortfrist: 15 Arbeitstage
  • Häufigkeit: Maximal 2 Pro Jahr ohne Zusatzgebühren

9.2.4 Selbstbewertung

  • Fragebogen: Der Auftragnehmer beantwortet regelmäßige Selbstbewertungsfragebögen (z.B. auf Basis von Standard-Katalogen)

9.3 Haftung bei Verstößen

Falls der Auftragnehmer gegen Anforderungen dieser AVV verstößt:

  • Warnung: Der Auftraggeber teilt den Verstoß schriftlich mit
  • Abhilfefrist: Der Auftragnehmer hat 30 Tage, um Abhilfe zu schaffen
  • Fortbestand: Falls nicht behoben, kann der Auftraggeber die Zusammenarbeit kündigen
  • Schadensersatz: Der Auftragnehmer haftet für Schäden (siehe § 11)

§ 10 Bewältigung von Datenschutzvorfällen (Incidents)

10.1 Meldung von Datensicherheitsverletzungen

Falls eine Datensicherheitsverletzung (Hack, Malware, unautorisierten Zugriff, Datenverlust) auftritt:

Auftragnehmer → Auftraggeber Meldung:

  • Zeitrahmen: Ohne unnötige Verzögerung, spätestens 24 Stunden nach Entdeckung
  • Kanal: E-Mail oder Notfall-Telefonnummer
  • Inhalte:
  • Art der Verletzung (Was ist geschehen?)
  • Betroffene Daten (Welche Daten? Wie viele Personen?)
  • Zeitpunkt (Wann entdeckt? Wann aufgetreten?)
  • Erste Maßnahmen (Was wurde bereits getan?)
  • Kontaktperson des Auftragsnehmers für weitere Fragen

10.2 Notfall-Kommunikation

  • Notfall-Telefon: [Nummer, erreichbar 24/7]
  • Notfall-E-Mail: [E-Mail-Adresse]
  • Eskalation: Bei kritischen Vorfällen wird automatisch eskaliert

10.3 Gemeinsame Reaktion

Nach Meldung:

  • Auftraggeber trifft Entscheidungen (z.B. über Benachrichtigung Betroffener)
  • Auftragnehmer unterstützt (z.B. mit forensischen Daten)
  • Kommunikation: Regelmäßige Updates bis zur Behebung

10.4 Ursachenanalyse und Bericht

Innerhalb von 5 Arbeitstagen:

  • Forensik: Untersuchung der Ursache
  • Bericht: Detaillierter Incident Report
  • Root-Cause: Was war die Ursache?
  • Preventive Measures: Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle
  • Lessons Learned: Verbesserungen für die Zukunft

§ 11 Haftung

11.1 Haftung des Auftragsnehmers

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für:

  • Verstöße gegen DSGVO: Besonders Art. 28, 32, 33, 34
  • Verstöße gegen diese AVV
  • Fahrlässigkeit: Unvorsichtige Umgang mit Daten
  • Sicherheitsmängel: Wenn TOM unzureichend sind

11.2 Haftungsobergrenze

Haftung ist begrenzt auf:

  • Direkte Schäden: Max. 3x die jährlichen Gebühren (minimum 10.000 EUR)
  • Indirekte Schäden: Keine Haftung
  • Begrenzung gilt nicht: Bei Vorsatz, grosser Fahrlässigkeit, oder DSGVO-Bußgelder

11.3 Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält:

  • Cyber-Haftpflichtversicherung: Mindestens 5 Millionen EUR
  • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Mindestens 2 Millionen EUR
  • Beweise: Versicherungspolice wird auf Anfrage übermittelt

§ 12 Internationale Datenübermittlungen

12.1 EU/EWR-Speicherung

Der Auftragnehmer speichert alle Daten in der EU oder im EWR:

  • Server: Deutschland, Niederlande, oder ähnlich
  • Kein Transfer: In die USA oder andere Drittländer ohne separate Vereinbarung

12.2 Ausnahmen (Subprozessoren)

Falls Subprozessoren in Drittländern tätig sind (z.B. USA-Zahlungsverarbeiter):

  • Standardvertragsklauseln (SCCs): EU-Standard-Vertragsklauseln werden vereinbart
  • Sicherheitsmaßnahmen: Zusätzliche Verschlüsselung und Anonymisierung
  • Zustimmung: Auftraggeber genehmigt solche Transfers ausdrücklich

12.3 Gesetzliche Verpflichtung

Falls eine Behörde die Herausgabe von Daten verlangt:

  • Notification: Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber, sofern rechtlich zulässig
  • Kooperation: Der Auftragnehmer versucht, die Anfrage zu verzögern oder zu begrenzen
  • Transparenz: Der Auftragnehmer teilt mit, welche Daten betroffen sind

§ 13 Dauer und Kündigung

13.1 Gültigkeitsdauer

Diese AVV tritt in Kraft am [Datum] und läuft parallel zum Kundenvertrag/SaaS-Service-Agreement.

13.2 Kündigung

Diese AVV kann gekündigt werden:

  • Mit Beendigung des Hauptvertrags: Automatisch
  • Außerordentliche Kündigung: Vom Auftraggeber, wenn Auftragnehmer gegen AVV verstößt (nach 30-Tage-Frist zur Behebung)

13.3 Fortbestand nach Kündigung

Nach Kündigung bleiben bestehen:

  • Geheimhaltungspflichten: Unbegrenzt
  • Daten-Rückgabe: 30-Tage-Frist (siehe § 8)
  • Schadensersatz: Ansprüche bleiben erhalten

§ 14 Besonderheiten für verschiedene Rollen

14.1 Vermieter/Eigentümer als Auftraggeber

Wenn der Auftraggeber ein Vermieter ist:

  • Der Vermieter ist Verantwortlicher für Mieter-Daten
  • Der Vermieter muss sicherstellen, dass Mieter informiert sind (Datenschutzerklärung)
  • Der Vermieter trägt Verantwortung für Zustimmung (z.B. SCHUFA-Abfrage)
  • RENDIO ist Auftragsverarbeiter

14.2 Hausverwaltung als Auftraggeber

Wenn der Auftraggeber eine Hausverwaltung ist:

  • Die Hausverwaltung kann mehrere Vermieter vertreten
  • Die Hausverwaltung muss AVVs von jedem Vermieter einholen (Weitergabe der Daten)
  • RENDIO bleibt Auftragsverarbeiter
  • Sub-Auftraggeber-Modell: Hausverwaltung handelt im Auftrag von Vermietern

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Anwendbares Recht

Diese AVV unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von:

  • Konfliktnormen des internationalen Privatrechts
  • UN-Kaufrecht (CISG)

Gesetzliche Grundlagen:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

15.2 Gerichtsstand und Dispute Resolution

  • Schriftlichkeit: Alle Streitigkeiten sollten zunächst schriftlich beigelegt werden (E-Mail)
  • Gerichtsstand: Ausschließlich Gerichte am Sitz des Auftragsnehmers ([Ort], Deutschland)
  • Schiedsverfahren: Auf beidseitige Vereinbarung hin, siehe separate Schiedsvereinbarung

§ 16 Besonderheiten dieser AVV

16.1 Eintritt in Kraft

Diese AVV wird Bestandteil des Service Agreement durch:

  • Automatischer Eintritt: Beim Abschluss des SaaS-Kundenvertrags
  • Keine separate Unterzeichnung: Erforderlich, sofern separate Unterzeichnung nicht angefordert wird
  • Bestätigung: Der Auftraggeber kann eine unterzeichnete Version anfordern

16.2 Anpassungen

Der Auftragnehmer darf diese AVV anpassen:

  • Grund: Neue Sicherheitsstandards, DSGVO-Anforderungen, organisatorische Änderungen
  • Ankündigung: Mindestens 60 Tage vorher
  • Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber kann widersprechen oder kündigen

16.3 Gesamter Vertrag

Diese AVV zusammen mit dem Hauptvertrag und der Datenschutzerklärung bildet die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien.


§ 17 Kontaktinformationen

Für Fragen zu dieser AVV:

Auftragnehmer (RENDIO):

  • Datenschutzbeauftragter: [DSB-Name]
  • E-Mail: [DSB-E-Mail]
  • Adresse: [Firmenadresse]
  • Telefon: [Telefonnummer]

Auftraggeber:

  • Nutzen Sie das Support-Portal in der RENDIO-Plattform
  • E-Mail: [Support-E-Mail]
  • Telefon: [Support-Telefon, falls Business]

Gültig ab: [Datum einfügen]

Letzte Änderung: [Datum einfügen]


Anlage A: Subprozessoren

| Name | Dienst | Standort | Funktion | Status |

|------|--------|----------|----------|--------|

| [Anbieter] | [Service] | [Land] | [Zweck] | Aktiv/Geplant |

| [Anbieter] | [Service] | [Land] | [Zweck] | Aktiv/Geplant |

(Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert)


Anlage B: Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs) – Detaillierte Liste

[Siehe § 6 für detaillierte Beschreibung aller TOMs]